Können 14-Jährige an der Juleica-Ausbildung teilnehmen?
Nein. Teilnehmen darfst du, wenn du am ersten Veranstaltungstag mindestens 15 Jahre alt bist. Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) kann erst mit 16 Jahren beantragt werden. Der Besuch der Juleica-Ausbildung und die verbandsinterne Arbeit als Gruppenleitung mit 15 Jahren stellen bei uns im Jugendrotkreuz Niedersachsen bereits die Ausnahme dar.
Wenn du 13 oder 14 Jahre alt bist und Lust hast deine Gruppenleitung zu unterstützen kannst du dich als Junior-Gruppenleitung ausbilden lassen! Alle Infos und die Termine dazu findest du hier
Wie viele Inhalte darf man bei der Juleica-Ausbildung verpassen?
Unsere Juleica-Ausbildung umfasst 50 Zeitstunden. Wir richten uns nach den Qualitätsstandards des Runderlasses ↗, der vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beschlossen wurde und am 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Aus diesem Grund haben wir im Jugendrotkreuz Niedersachsen beschlossen, dass maximal ein Unterrichtsblock (1,5 Zeitstunden) versäumt werden darf. Andernfalls muss der Kurs wiederholt werden. Diese Entscheidung haben wir bewusst zum Wohl der neu ausgebildeten Gruppenleitungen getroffen, um sie bestmöglich auf ihre neue verantwortungsvolle Rolle vorzubereiten.
Ich konnte krankheitsbedingt nicht an einem Wochenende de Juleica-Ausbildung teilnehmen. Kann ich das Wochenende bei einem anderen Kurs nachholen?
Nein. Da es den Teamenden der einzelnen Lehrgänge selbst überlassen ist, wie sie ihren Lehrgang strukturieren, ist es nicht möglich, verpasste Wochenenden auf einem anderen Lehrgang nachzuholen.
Muss ich bei der Juleica-Ausbildung meinen Erste-Hilfe-Schein vorweisen?
Nein, für die Teilnahme an der Ausbildung brauchst du keine Erste-Hilfe-Bescheinigung vorweisen. Bei deiner Arbeit als Gruppenleitung wird ein Erste-Hilfe-Kurs aber dringend empfohlen, da bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine ausgebildete Person anwesend sein sollte. Wenn du vorhast, die Jugendleiter*innen-Karte zu beantragen, musst du zwingend einen gültigen Erste-Hilfe-Bescheinigung nachweisen. Diese darf nicht älter als drei Jahre sein.
Kann ich unangemeldet an der Juleica-Ausbildung teilnehmen?
Nein. Eine Anmeldung muss in jedem Fall über das Anmeldeformular mit Angabe des Kostenträgers und mit Information der Kreisleitung erfolgen. Bei manchen Seminaren gibt es Personen auf der Warteliste, denen durch solch ein Verhalten die Teilnahme verhindert wird.
Ich möchte an der Juleica-Ausbildung teilnehmen und brauche eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber/ meine Schule. Was kann ich tun?
In diesem Fall kannst du dich an die zuständige Person im Hauptamt wenden. Diese kann dir eine Bescheinigung ausstellen, dass du zu der Juleica-Ausbildung angemeldet bist und vorhast an dieser teilzunehmen. Bei dieser Bescheinigung handelt es sich nicht automatisch um bezahlten Urlaub. Die Bedingungen müssen daher mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Ich habe an der Juleica-Ausbildung teilgenommen. Wie kann ich meine Jugendleiter*in Card beantragen?
Wenn du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du die JuLeiCa beantragen. Alle Informationen dazu findest du in unserem Infoblatt:
PDF: Dein Weg zur JugendleiterIn Card - Stand Feb. 2026
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