Kinderschutz

Das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Niedersachsen e. V. setzt sich auf Grundlage der sieben Rotkreuz-Grundsätze ↗ aktiv für den Schutz und das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen ein. Der Schutzauftrag ist für uns als Kinder- und Jugendverband ein zentrales Anliegen und fest in unserem Selbstverständnis verankert. 

Neben bereits etablierten Maßnahmen, wie der verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, der Unterzeichnung unseres Ehrenkodexes sowie einem verbindlichen Verfahrensplan, beschäftigen wir uns aktuell intensiv mit der Weiterentwicklung unserer Kinderschutzarbeit. 

Aufklärung zum Thema Kinderschutz

Der Kinderschutz ist ein fester Bestandteil unseres Verbandsalltags. Wir tragen präventiv dazu bei, indem wir das Thema auf all unseren Veranstaltungen und Seminaren behandeln. In unseren Juleica-Kursen bereiten wir zukünftige Gruppenleitungen besonders intensiv auf dieses Thema vor und zeigen ihnen, wie sie ihm mit viel Sicherheit begegnen können.

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Personen im Jugendrotkreuz, die Veranstaltungen oder Seminare teamen, sind verpflichtet uns mindestens alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auf dem Landesausschuss vom 08.03.2025 wurde dazu folgendes Vorgehen beschlossen: 

  • Sobald eine Person für ein Veranstaltungsteam gefunden ist: Hauptamt prüft, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Wenn ja, werden notwendige Dokumente verschickt
  • Vorbereitungstreffen: Es wird intensiv darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig Führungszeugnisse sind, Deadlines und Konsequenzen werden deutlich gemacht
  • 2,5 Monate vorher: erneute Erinnerung, Deadline klarstellen
  • 4 Wochen vorher: Deadline für die Abgabe
  • Falls kein aktuelles Führungszeugnis vorgelegt wurde: Das Team wird informiert und es wird ggf. umgeplant. Die Person kann nicht Teil des Teams sein 

Die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses ist in der Regel kostenpflichtig. Ehrenamtliche können jedoch von der Gebührenerhebung befreit werden. Hier gibt es nähere Infos beim Bundesamt für Justiz ↗

Ehrenkodex

Der Ehrenkodex dient zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Jugendrotkreuz Landesverband Niedersachsen e.V. Dieser muss von allen Gruppenleitungen bei der Anreise den Ehrenkodex des Jugendrotkreuz Niedersachsen unterschreiben müssen. Bei Nichtunterzeichnung ist die Teilnahme ausgeschlossen und dadurch entstehende Kosten, z. B. Ausfallkosten, Fahrtkosten, Betreuungskosten, werden nicht übernommen.

PDF: Ehrenkodex - Stand 08.2025
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Verfahrensplan

Der für das Jugendrotkreuz Niedersachsen entwickelte Interventionsleitfaden bietet Leitungskräften vor Ort und auf Landesverbandsebene eine Orientierung und definiert die vorgesehenen Handlungsschritte im Falle eines Verdachts oder Vorfalls. 

PDF: Verfahrensplan Jugendrotkreuz Niedersachsen gegen sexualisierte Gewalt im Verband - Stand 10.2019
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Porträt einer Mitarbeiterin der JRK-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen.

Ansprechperson:
Daniela Honka

Landesreferentin und Abteilungsleitung
(Pronomen sie/ihr)

Telefon: 0511 28000 - 400
E-Mail: daniela.honka(- at -)drklvnds(dot)de

Porträt einer Mitarbeiterin der JRK-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen.

Ansprechperson:
Pia Sander

Bildungsreferentin
(Pronomen sie/ihr)

Telefon: 0511 28000 - 404
E-Mail: pia.sander(at)drklvnds.de

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